AGB

1. Mietvertrag

Der Mietvertrag wird zwischen Vermieter und Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die angegebene volljährige Person, die für die Erfüllung des Mietvertrages haftet. Handelt es sich um eine Mietergemeinschaft, haftet diese gemeinschaftlich. Die vertraglich vereinbarte Personenzahl darf nicht überschritten werden, wobei auch Kleinkinder als Person gelten. Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die im Angebot enthaltenen Leistungen. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurden abweichende Angaben gemacht. Zusätzliche Leistungen müssen vorab bestellt und bezahlt werden. Der Kurbeitrag ist nicht im Mietpreis enthalten, sondern wird separat auf der Rechnung aufgeführt. Die Kurkarten werden dem Mieter bei Ankunft zur Verfügung gestellt.

2. Zahlung

Nach Buchung ist eine Anzahlung von 20 % innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Die Zahlung des Restbetrags hat spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt durch Überweisung auf das Konto von „Sonja und André Golloch“, National-Bank AG Essen, IBAN DE18 3602 0030 0003 3447 62 oder durch Zahlung über PayPal.me zu erfolgen.

3. Rücktritt

Der Urlauber kann vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist das Eingangsdatum. Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn werden 20 %, bis 30 Tage werden 50% und unter 30 Tage werden 90% des Gesamtpreises als Stornogebühr, welche auch die entstandenen Bearbeitungskosten abdeckt, fällig. Die Mindesthöhe der Stornogebühr beträgt 50,00 €. Der Mieter kann nur dann eine Minderung dieser Verpflichtung einfordern, wenn eine erneute Vermietung für diesen Zeitraum gelingt. In jedem Fall ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen. Soll der Mietvertrag auf die Ersatzmieter umgeschrieben werden, verpflichten sich diese, alle aus dem Mietvertrag geltenden Pflichten zu übernehmen und müssen dies auch durch Bestätigung des Mietvertrages in schriftlicher Form kundtun. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. Als „höhere Umstände“ gelten in diesem Zusammenhang: Krieg, Brand, Hochwasser u.a. Naturkatastrophen. Der Mietpreis wird in diesem Fall erstattet. Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Eine Absicherung bietet eine Reiserücktrittsversicherung, Informationen dazu gibt es im Internet.

4. Haftung

Bestehen Mängel an der Mietsache oder erhebliche Abweichungen der Mietsache vom Angebot, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Diese Forderung hat der Mieter binnen 24 Stunden nach Bezug der Wohnung an den Vermieter zu richten. Bei Nichteinhalten dieser Frist erlischt das Recht des Mieters auf Minderung. Auch entsteht kein Schadenersatzanspruch. Dem Vermieter ist eine angemessene Zeit zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Ist diese Mängelbeseitigung aufgrund höherer Umstände kurzfristig nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt, ein im Preis gleichwertiges Objekt zu stellen. Der Vermieter haftet nicht für eingebrachtes Hab und Gut des Mieters. Er haftet ebenfalls nicht für Sach- und Personenschäden, die der Mieter oder einer seiner Mitreisenden durch Benutzung der Mietsachen erleiden. Dies gilt ebenfalls für Extras außerhalb der Wohnungen wie Spielgeräte, Balkone und Terrassen.

5. Pflichten der Mieter

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nur vertragsgemäß in Gebrauch zu nehmen. Der Mieter haftet bei Nichteinhaltung dieser Pflichten, auch für die Mitreisenden und für seine minderjährigen Kinder. Der Vermieter ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10% der Mietsumme, mindestens jedoch 100 € zu verlangen. Nach Übergabe durch den Mieter wird diese Sicherheitsleistung erstattet, sofern es keine Beanstandungen gibt. Der Mieter verpflichtet sich ferner, angerichtete Schäden an der Mietsache unverzüglich zu melden. Bei verspäteter Meldung hat der Vermieter das Recht, Folgeschäden geltend zu machen, insbesondere wenn der Nachmieter aufgrund von Schäden an der Mietsache Minderung oder Schadenersatzanspruch in Anspruch nimmt. Für Schäden am Inventar haftet der Mieter, sofern es sich nicht um allgemeinen Verschleiß handelt. Vorhandene Schäden an der Mietsache sind unverzüglich nach Einzug in die Wohnung, spätestens aber 24 Stunden nach Übernahme der Wohnung, an den Vermieter zu melden. Spätere Beanstandungen und sich daraus ergebende Schadenersatzansprüche können nicht berücksichtigt werden. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 10 Uhr ordnungsgemäß, besenrein und in einwandfreiem Zustand verlassen werden. Die Mülleimer müssen entleert werden, und das Geschirr muss sauber in die Schränke zurückgestellt werden. Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und hat bei Verlust die daraus entstehenden Folgekosten (Schlüsselnotdienst, Schlüsselnachmachen) zu tragen. Handelt es sich um eine Schließanlage, können sich diese Kosten erheblich erhöhen.

6. Allgemeine Bestimmungen

Alle Angebote sind sorgfältig ausgearbeitet und zusammengestellt worden. Eine Berichtigung von Fehlern muss dem Vermieter dennoch vorbehalten bleiben. Für darüber hinaus gehende Angaben und Auskünfte kann der Vermieter keine Gewähr übernehmen. Die Angaben auf der Buchungsbestätigung und der Rechnung sind bindend. Nutzungseinschränkungen, die aufgrund technischer Defekte entstehen, berechtigen nicht zur Mietminderung oder zum Schadenersatzanspruch. Der Vermieter verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung. Für verspätete Anreisen sowie vorzeitige Abreisen können keine Gutschriften erteilt werden. Die Angaben beziehen sich auf den jeweiligen Sachstand der bei der Angebotserstellung. Nachträglich eintretenden Veränderungen, die von Vermieter nicht zu vertreten sind, begründen keine Regressansprüche. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Der Mietvertrag kommt zustande durch Buchungsanfrage des Mieters und Buchungsbestätigung durch den Vermieter. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Der Mieter kann Rechte aus diesem Vertrag erst herleiten, wenn die vertraglich fälligen Zahlungen geleistet und beim Vermieter eingegangen sind. Gerichtsstand ist Mettmann.